AGB PKM GmbH

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDIENUNGEN

PKM GmbH
Zbigniew Poniatowski
Forster Str. 12
03172 Guben

§ 1 Vertragsabschluss; Schriftform

(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Käufer/Auftraggeber/Kunden und der Firma PKM GmbH. Alle Leistungen, seien es Bauleistungen oder Warenlieferungen, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Davon abweichende Regelungen werden nicht Bestandteil des Vertrages.

(2) Für ihre Gültigkeit und Verbindlichkeit bedürfen abweichende Regelungen sowie mündliche Nebenabreden der Schriftform.

(3) Lesen Sie die Bedingungen aufmerksam durch. Durch Ihre Unterschrift erklären Sie sich mit der Anwendung der vorliegenden AGB einverstanden.

§ 2 Angebot; Beratung; Vertrag

(1) Die Gültigkeit unserer Angebote beträgt 7 Tage. Sie beginnt mit dem Datum, welches auf dem schriftlichen Angebot steht. Verfällt diese Frist, kann für den Käufer ein saisonaler Zuschlag entstehen.

(2) Erst wenn der Käufer die Auftragsbestätigung unterschrieben an uns zurücksendet, kommt der Vertrag zwischen dem Käufer und PKM GmbH wirksam zustande. Bis zum genannten Zeitpunkt sind jegliche Angebote freibleibend.

(3) Das Angebot bezieht sich auf die an PKM GmbH übermittelten Daten. Sollte der Käufer falsche Angaben zu Ausmessungen etc. gemacht haben, verliert das Angebot seine Gültigkeit. Dadurch entstandene Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers.

(4) Hat der Käufer Interesse an einem Angebot von PKM GmbH, bietet PKM GmbH den Service an, den Kunden am genannten Liefer-/Montageort aufzusuchen, Messungen zu tätigen sowie den Kunden zu beraten. Bei nachfolgender Auftragsbestätigung seitens des Kunden ist dieser Service kostenlos. Lehnt der Käufer das Angebot ab, fällt eine Anfahrts- und Leistungspauschale von 150 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer an.

(5) Trotz einer Beratung durch PKM GmbH ist der Käufer nicht davon befreit, sich selbst davon zu überzeugen, dass Maße und Bedarfsmenge der Richtigkeit entsprechen. Ebenso liegt es in der Verantwortung des Käufers, sich von der Eignung für den angedachten Zweck zu überzeugen.

(6) Sollten nach Vertragsabschluss irrtümlich Tippfehler in der Bestellung vorliegen, behält sich PKM GmbH vor, diese nachträglich zu korrigieren.

§ 3 Preise; Zahlungen

(1) Bei Abschluss des Vertrages, d.h. mit der Rücksendung der unterschriebenen Auftragsbestätigung an PKM GmbH, zahlt der Käufer innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 50 % des gesamten Auftragsvolumens. Nach Zahlungseingang wird die Fertigstellung der schriftlich vereinbarten Produkte durch PKM GmbH veranlasst und schnellstmöglich geliefert.

(2) Nach Lieferung und/oder Montage zahlt der Käufer innerhalb von 7 Tagen ohne Skonto- und Portoabzug den zu zahlenden Restbetrag. Sollte der Käufer in Zahlungsverzug geraten, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in einer Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Lässt sich ein höherer Verzugsschaden nachweisen, so kann auch dieser geltend gemacht werden.

(3) Die Zahlung für die Leistungen von PKM GmbH erfolgt durch Abbuchung von dem auf dem Auftragsformular angegebenen Konto oder nach Rechnungserteilung.

(4) Die zur Abrechnung notwendigen Angaben wie Maße, Stückzahlen, Stunden, besondere Aufwendungen usw. werden vom Kunden durch seine Unterschrift bestätigt und dadurch ohne Einschränkung anerkannt.

(5) Bei einer Finanzierung der Bauleistungen und/oder Warenlieferungen erfolgt die 1. Abbuchung des zu zahlenden Betrages unmittelbar nach Abschluss des Vertrages. In der Folgezeit geschieht dies einmal monatlich; wahlweise zum 1. oder zum 15. des Monats. Dies wird im Voraus mit dem Kunden vereinbart (Finanzierungsfragebogen).

(6) Wurde im Falle des „Rundum-Sorglos-Paketes (Wartung)“ ein Dauerauftrag erteilt, erfolgt die 1. Abbuchung des zu zahlenden Betrages unmittelbar nach Abschluss des Vertrages. In der Folgezeit geschieht dies einmal jährlich im Voraus mit Beginn der Vertragsverlängerung.

(7) Der Preis, welcher für die Montage vereinbart wird, setzt eine Beschaffenheit des Bodens voraus, die ein einfaches Ausheben von Pfostenlöchern oder Einrammen von Pfosten gestattet und frei von Hindernissen ist. Sollten diese Voraussetzungen nicht vorhanden sein und/oder wird dies während der Montage sichtbar (z.B. Wurzeln, Fels, Steine, Beton, gefrorener Boden etc.), so muss der Käufer den dadurch verschuldeten Zeitmehraufwand mit dem vereinbarten Stundensatz von 45 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer erstatten, sowie einem eventuellen Material- und Maschinenmehraufwand und/oder Auslagenaufwand begleichen. Dies gilt ebenso bei unebenem Gelände wie z.B. bei Berghängen, hügeligem Untergrund und/oder wenn die Montagestelle nicht mit einem gewöhnlichen Transportfahrzeug, z.B. einem Lieferwagen, angefahren werden kann.

(8) Versand, Montage, Versicherung sowie sonstige Nebendienstleistungen sind im Preis nur so weit enthalten, als dass sie schriftlich vereinbart wurden.

(9) Aufrechnungen sind nur möglich mit Forderungen, die rechtskräftig festgestellt sind. Selbiges gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.

(10) Der Kunde muss den Betrag seiner Rechnung vollständig überweisen. Im Falle einer Teilüberweisung fallen Mahngebühren von 45 Euro an.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung jeglicher aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware Eigentum von PKM GmbH. Im Falle der Weiterveräußerung tritt der Käufer alle Ansprüche gegen den Zweitkäufer an uns erfüllungshalber ab. Der Käufer bleibt PKM GmbH gegenüber in diesem Fall weiterhin für die Bezahlung haftbar.

(2) Sicherungsübereignungen oder Verpfändungen sind nicht zulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hingewiesen und hat uns ohne schuldhaftes Zögern zu benachrichtigen. Schäden und Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Sollte der Käufer in Zahlungsverzug geraten, so sind wir nach Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt. In diesem Falle ist der Käufer dazu verpflichtet, die Ware herauszugeben.

§ 5 Montage

(1) Montageleistungen gelten ausschließlich für Produkte, welche über PKM GmbH bestellt wurden. Der Einbau von Zäunen, Geländern, Toranlagen o.ä. von anderen Händlern ist ausgeschlossen.

(2) Für eine problemlose Montage bedarf es Informationen, welche der Käufer schriftlich an uns weiterzugeben hat. Dies bedeutet im Einzelnen, dass der Käufer die Verantwortung dafür trägt, PKM GmbH die exakten Mark- und Grenzpunkte des Baubereiches schriftlich mitzuteilen und diese gut sichtbar für uns zu markieren. Er ist außerdem verpflichtet, den von ihm gewünschten Zaunverlauf, die Lage der Tore sowie im Boden verlegte Versorgungsleitungen, Kabel & Behälter zu markieren, schriftlich anzugeben und freizuschalten. Für Beschädigungen an Kabeln, Leitungen sowie Behältern, welche nicht markiert und/oder nicht mitgeteilt wurden, übernimmt der Käufer im Innenverhältnis die alleinige Haftung. PKM GmbH kann nicht belangt werden. Für die Einhaltung der Bestimmungen des Nachbarrechts sowie anderweitiger öffentlich-rechtlicher Bestimmungen wird keine Verantwortung übernommen. Die Einhaltung evtl. vorgeschriebener Abstände geschieht nach Angaben des Kunden und gänzlich auf seine Verantwortung. Türen sowie Tore werden von uns so angeschlagen, dass diese schließbar sind. Für spätere Veränderungen durch Witterung, Bodensetzungen oder andere Einflüsse wird keine Haftung übernommen und dies stellt keinen Reklamationsgrund dar.

(3) Sollte der Kunde die bisher genannten Verpflichtungen nicht erfüllen oder entsprechen die Verhältnisse nicht den bisher aufgeführten Angaben, ist PKM GmbH dazu berechtigt, die Leistung zu verweigern. Sollte die Montage trotzdem durchgeführt werden, ist PKM GmbH dazu berechtigt, dem Käufer die tatsächlich entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen. In diesem Fall kann keine Haftung für Schäden übernommen werden.

(4) Unsere Mitarbeitenden sind angehalten, Schäden an Bepflanzungen o.ä. zu vermeiden. Für eventuelle, nicht vermeidbare Schäden wird keine Haftung übernommen.

(5) Der Kunde stellt für die Montage einen Stromanschluss sowie einen Wasserzugang unentgeltlich zur Verfügung.

(6) Die Montage umfasst den Einbau aller Zaunfelder, Pforten und Tore sowie deren Ausrichtung bzw. Einstellung. Nach der Montage wird dem Käufer von einem Montagemitarbeiter vorgeführt bzw. erklärt, wie Tore und/oder Pforten zu bedienen sind. Witterungsbedingt kann über die Jahre der Bedarf entstehen, Tore und/oder Pforten nachzustellen. Bei Anlagen ohne elektrischen Antrieb wird der Käufer darüber informiert, wie diese eigenständig ausgerichtet werden können. Wünscht der Käufer einen Montagemitarbeiter zur Nachjustierung, werden Fahrtkosten mit 1,10 €/km netto berechnet, sowie ein Stundensatz von 65 € für die Arbeitszeit vor Ort.

(7) Bei der Montage von Toren und/oder Pforten mit elektrischem Antrieb werden keine elektrischen Anschlussarbeiten vorgenommen.

(8) Bei der Montage von Schiebetoren ist es zwingend notwendig, dass der Boden und die Laufrichtungen betoniert oder gepflastert sind.

(9) Wird eine Tor- oder Zaunanlage an einem vorhandenen Bauwerk montiert, trägt der Käufer die Verantwortung für die Tragfähigkeit der Bausubstanz und stellt PKM GmbH von jeglicher Haftung frei.

(10) Ungünstige Wetterbedingungen können die Montage verzögern oder verhindern. In diesem Fall verlängern sich die Fristen entsprechend.

(11) Die Abfuhr und Entsorgung von Aushubmaterial sowie das Entfernen und Entsorgen von Hindernissen (z. B. Sträucher) ist nur enthalten, wenn dies schriftlich durch PKM GmbH bestätigt wurde. Ansonsten wird dies separat in Rechnung gestellt.

(12) Sollten Mitarbeitende der PKM GmbH im Rahmen der Montage Pflastersteine o. ä. versetzen müssen, um die Arbeiten auszuführen, sind sie berechtigt, dies ohne Rücksprache zu tun. Ein Rückbau erfolgt nicht automatisch. Der Zeitmehraufwand wird dem Käufer in Rechnung gestellt.

(13) PKM GmbH ist berechtigt, auf einem Pfosten (Zaun, Tor, Balkon oder Briefkastensäule) ein firmeneigenes Logo anzubringen (4x6 cm großes Metallplättchen, befestigt mit 4 Schrauben).

(14) Sollte der Käufer PKM GmbH mit dem Gießen eines Betonfundaments beauftragen, kann die Gesamtlänge sowie Breite des Fundaments um ± 5 % vom Sollmaß abweichen.

§ 6 Liefer- und Leistungszeit; Verzug

(1) Der Liefer- und Leistungszeitraum wird von PKM GmbH bestimmt und ist der Auftragsbestätigung zu entnehmen.

(2) Technische und kaufmännische Fragen müssen geklärt sein, damit PKM GmbH Liefertermine einhalten kann. Termine sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, unverbindlich.

(3) Wird der vereinbarte Zeitraum aus von PKM GmbH zu vertretenden Gründen um mehr als sechs Wochen überschritten, kann der Kunde nach schriftlicher Nachfristsetzung (vier Wochen) vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

(4) Außergewöhnliche Ereignisse (z. B. höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, staatliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel) befreien PKM GmbH für deren Dauer von der Leistungspflicht.

(5) Gerät der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt Mitwirkungspflichten, kann PKM GmbH entstandene Mehrkosten in Rechnung stellen. Es wird eine Lagergebühr von 1 % des Bruttowarenwertes pro Woche erhoben. Zudem trägt der Käufer ab dem Verzug das Risiko des zufälligen Untergangs.

(6) Bei nicht fristgemäßem Abruf von Abrufaufträgen ist PKM GmbH nach Mahnung berechtigt, eigenständig zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten.

§ 7 Abweichung in der Beschaffenheit

(1) Aufgrund individueller Handfertigung können Produktbilder (Katalog/Homepage) vom Endprodukt abweichen. Abweichungen bis zu 3 % in Farbe, Struktur, Glanz oder kleinere Kratzer sind zu tolerieren.

(2) Beanstandungen beziehen sich ausschließlich auf das betroffene Element, nicht auf die gesamte Lieferung.

§ 8 Gewährleistung

(1) Gewährleistungsrechte stehen ausschließlich dem Käufer zu und sind nicht übertragbar.

(2) Die gesetzlichen Pflichten zur Mängelanzeige (§ 377 HGB) sind durch den Käufer einzuhalten.

(4) Bei Mängeln ist PKM GmbH berechtigt, entweder Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten.

(5) Scheitert die Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Käufer Minderung oder Rücktritt verlangen.

(6) Schadensersatz ist nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz möglich. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare Schäden begrenzt.

(7) Bei Veränderungen durch Dritte oder Missachtung der Einbau-/Behandlungsvorschriften erlischt die Gewährleistung.

(8) Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Schadensersatz auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt.

(9) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung/Montage. Ausgenommen sind Arglist oder unerlaubte Handlung.

§ 9 Rücktritt; Kündigung; Schadensersatz

(1) Tritt der Käufer nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist vom Vertrag zurück (z. B. wegen nichtgefallender Optik), sind 40 % der Materialkosten zu zahlen.

(2) Bei Sonderanfertigungen kann PKM GmbH nach eigenem Ermessen bis zu 50 % der Materialkosten erlassen.

(3) Schadensersatzforderungen gegen PKM GmbH sind ausgeschlossen, sofern gesetzlich zulässig. Es haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

§ 10 Widerrufsrecht

(1) Bei Standardlieferungen (8–10 Wochen Lieferzeit) gilt ein Widerrufsrecht von zwei Wochen, bei Sonderanfertigungen (bis 6 Wochen Lieferzeit) eine Woche.

(2) Der Widerruf muss schriftlich erfolgen.

(3) Ein Widerruf ist bei maßgefertigter Sonderanfertigung ausgeschlossen (§ 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB).

(4) Im Widerrufsfall erstattet PKM GmbH alle erhaltenen Zahlungen binnen 14 Tagen – ausgenommen § 2 Nr. 4 der AGB.

§ 11 Erfüllungsort; Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Vertragsparteien ist Guben.

§ 12 Kopierschutzklausel

Das Kopieren oder Vervielfältigen dieser AGB ist ausdrücklich untersagt und wird strafrechtlich verfolgt.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.